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Die Anklage Sobald die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen hat, stellt sie das Verfahren entweder mangels Erfolgsaussichten ein oder sie erhebt Anklage bei dem zuständigen Gericht. Nach erfolgter Anklage beginnt das sog. Zwischenverfahren. Erst nach dessen Abschluss wird dann das Hauptverfahren eröffnet. Im Rahmen des Hauptverfahrens findet dann die Hauptverhandlung mit der Beweisaufnahme (also der Vernehmung der Zeugen etc.) statt. Am Ende steht der Hauptverhandlung wird das Urteil gesprochen.
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