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Inkasso und Forderungseinzug
Inkasso ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre. Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint.
Bei all den Bereichen der Einziehung von Forderungen muss zwischen den noch nicht titulierten und den bereits titulierten, also gerichtlich festgestellten Forderungen unterschieden werden.
Nicht titulierte Forderung
Ist die Forderung noch nicht tituliert, steht sie noch nicht endgültig fest und sie unterliegt auch noch der regelmäßigen Verjährung, so
dass man sich ihrer noch nicht sicher sein kann. Titulierte Forderung
Sobald die Forderung tituliert ist, kann man sich abgesehen von einer Insolvenz des Gegners, sicher sein.
Die Inkassounternehmen geben nicht titulierte Forderung oft ab, da sie die Titulierung selbst nicht vornehmen können oder wollen. Hier können oft mehr Kosten entstehen, als notwendig. Dieses Problem hat der Anwalt nicht, da er jederzeit die Forderung auch gerichtlich für seinen Mandanten durchsetzen darf, soweit der die Vollmacht dafür erhalten hat.
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