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Nebenkosten

Sie werden auch Betriebskosten genannt.

Grundsätzlich ist es hinsichtlich der Betriebskosten so, dass diese den Eigentümer, also den Vermieter, treffen.  Er hat die Kosten zu tragen, die durch sein Eigentum verursacht werden. In dem Mietvertrag kann allerdings eine Vereinbarung getroffen werden, dass die Betriebskosten von dem Mieter übernommen werden. Diese Vereinbarung muss die Betriebskosten, die der Mieter übernimmt ausdrücklich nennen. Es muss auch angegeben werden, ob eine Betriebskostenpauschale oder eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart wurde. Geht aus dem Mietvertrag nicht eindeutig hervor, wie die Betriebskosten gezahlt werden, kann diese Ungenauigkeit zu Lasten des Vermieters dazu führen, dass der Mieter keine Nachzahlung zu leisten hat obwohl die Betriebskostenabrechnung eine solche ausgewiesen hat.

 

 

 

 

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Stand: 06. June 2008