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Der Versorgungsausgleich Beim Versorgungsausgleich geht es um die Angleichung der während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf die Altersrente. Es werden sowohl die gesetzlichen, als auch die privaten oder betrieblichen Rentenansprüche berücksichtigt. Das Verfahren selbst ist von Amts wegen durchzuführen. Der Verzicht ist möglich, muss jedoch entweder gerichtlich genehmigt oder aber mindestens ein Jahr vor Stellung des Scheidungsantrages im Wege des notariellen Vertrages ausgeschlossen worden sein. |
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